Wissenswertes von A bis Z
Absenzen
Die Eltern informieren so früh als möglich die Schule (via Klapp) und den Transportdienst BETRADI (031 711 22 11) über Abwesenheiten und geben den Grund an.
Ausweiskarte für Reisende mit einer Behinderung
Diese Ausweiskarte berechtigt dazu, dass auf Reisen mit öffentlichen Verkehrsmitteln eine Begleitperson gratis mitfahren kann. Es wird das Formular «Ärztliches Attest für Reisende mit einer Behinderung» benötigt, welches bei der SBB bezogen werden kann. Mit der kostenlosen Ausweiskarte für Reisende mit einer Behinderung (Begleiterkarte) können Sie unter anderem eine Begleitperson gratis im Zug mittnehmen. Am 1. Januar 2022 startet die Integration der Begleiterkarte in den SwissPass (Kanton Bern ab Juni 2022). Die bestehende Ausweiskarte für Reisende mit einer Behinderung (Begleiterkarte) 2017–2020 auf grünem Papier bleibt bis auf weiteres gültig, sodass Sie mit der Umstellung nicht pressieren müssen.
Datenschutz
Die HPS Burgdorf hält sich an das Datenschutzgesetz des Kantons Bern mit dem Merkblatt „Datenschutz in der Schule“. Informationen werden nur weiter gegeben, wenn es im direkten Interesse der betroffenen Kinder ist. Für die Verwendung von Fotos braucht es das Einverständnis der Eltern.
Dispensationen
Die Dispensationsgesuche sind in der Regel bis spätestens vier Wochen vor Abwesenheitsbeginn von den Eltern zuhanden der Schulleitung schriftlich einzureichen. Sie sind zu begründen und allenfalls zu belegen. Die Schulleitung entscheidet über die Gesuche.
Dispensationsgründe sind:
- Sportwoche der Familie in Gemeinden mit anderer Ferienordnung
- Wichtige Familienereignisse
- Teilnahme an kulturellen Anlässen
- Schnupperlehre
- Religiöse Gründe
- Antrag einer Fachinstanz
Eintritt
Der Eintritt erfolgt in der Regel zu Beginn des Schuljahres im August. Das Schuleintrittsalter richtet sich nach den Vorgaben des Kantons Bern: Kinder, die bis zum 31. Juli das 4. Lebensjahr zurückgelegt haben, können im darauffolgenden August eintreten.
Ferien
Die HPS Burgdorf richtet sich nach der kantonalen Ferienordnung und insbesondere nach der Ferienordnung Burgdorf.
Freie Halbtage
Eltern haben die Möglichkeit, pro Schuljahr ihr Kind in eigener Verantwortung fünf Halbtage von der Schule zu entschuldigen. Die fünf Halbtage können ohne Begründung einzeln oder zusammen hängend gewählt werden. Spätestens am Vortag orientieren die Eltern die Schulleitung, die Lehrperson und den Transportdienst.
Hilflosenentschädigung
Wenn ein Kind zu Hause besonders viel Aufsicht und Hilfe benötigt, besteht die Möglichkeit, dass die Eltern von der Invalidenversicherung eine sogenannte Hilflosenentschädigung erhalten. Die Eltern stellen ein Gesuch an die kantonale IV-Stelle.
Hilflosenentschädigung Kanton Bern
Formular Hilflosenentschädigung
Kirchlicher Unterricht
Reformierte Kinder können während der Unterrichtszeit den kirchlichen Unterricht besuchen und in Burgdorf konfirmiert werden. Wenn die Eltern es wünschen, kann das Kind in der eigenen Kirchgemeinde den Unterricht besuchen und konfirmiert werden. Den Unterricht für die HPS Burgdorf erteilt Frau Barbara Moser, Katechetin HpKUW (078 626 93 32).
Für katholische Kinder gibt es ein entsprechendes Angebot.
Eltern anderer Religionen besprechen ihre Anliegen mit der Schulleitung.
Klapp App
Die schulinterne Kommunikation ist über die KlappApp organisiert. Alle Eltern erhalten ein Login.
Kosten
Wir sind verpflichtet vom Kanton Bern folgende Kosten in Rechnung zu stellen:
- Landschulwoche Fr. 30.- pro Tag
- Mittagessen und Betreuung Fr. 9.50
Die anfallenden Kosten werden den Eltern quartalsweise in Rechnung gestellt. Sollte die finanzielle Belastung ein Problem darstellen, können sich die Eltern mit der Schulleitung in Verbindung setzen.
Transport
Wir bieten den Transport per Schulbus an. Der Transport erfolgt in Zusammenarbeit mit Betradi. Bei Mittel-und OberstufenschülerInnen streben wir das selbständige Zurücklegen des Schulwegs mit öffentlichen Verkehrsmitteln an.
Schulärztlicher Dienst/Schulzahnpflege
Die Schule organisiert jährlich die obligatorischen Untersuchungen beim Schulärztlichen Dienst und der Schulzahnpflege. Den Eltern wird empfohlen, die Untersuchungen nach Möglichkeit beim Hausarzt und beim eigenen Zahnarzt durchführen zu lassen.
Verein Insieme
Dieser Verein setzt sich für die Förderung der Menschen mit einer geistigen Behinderung ein. Die Eltern finden hier Gelegenheit, Erfahrungen auszutauschen und an gemeinsamen Anlässen (Vorträge, Besichtigungen von Institutionen usw.) teilzunehmen.
Insieme Schweiz, Insieme Kanton Bern, Insime Freizeittreff Domino
Versicherungsfragen
Die Kinder sind nach dem Krankenversicherungsgesetz durch ihre Krankenkasse auch gegen Unfall versichert. Die HPS Burgdorf bietet keine Schülerunfallversicherung an.
Wir empfehlen den Eltern dringend, eine private Haftpflichtversicherung abzuschliessen.
Zuständigkeiten
Anliegen, Probleme, Fragen usw. sind in erster Linie mit der zuständigen Lehrperson anzugehen. Eltern können sich jederzeit mit Anliegen und Fragen auch an die Schulleitung wenden. Nächste Instanz ist der Direktor des SAZ Burgdorf.